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Wir haben für Sie Interessantes zum Thema Immobilienfinanzierung gesammelt!

Wie viel Rente bringen eigentlich die eigenen vier Wände? PDF Drucken E-Mail

Gut 500 Euro im Monat sagt das Statistische Bundesamt.

Die Statistiker errechnen die Zusatzrente aus selbstgenutztem Immobilienbesitz anhand des Mietwerts, den das Eigenheim am Markt erzielen würde - abzüglich aller Aufwendungen für dessen Unterhalt.

Das Ergebnis ist beindruckend:

Im Schnitt wird ein alleinstehender Rentnerhaushalt um monatlich 519 Euro entlastet, wenn er im schuldenfreien Wohneigentum lebt anstatt zur Miete.
Binnen 15 Jahren beläuft sich der finanzielle Vorteil auf über 93.000 Euro. Je nach Mietpreisniveau gibt es aber regionale Unterschiede. So beläuft sich die Entlastung in den neuen Bundesländern auf durchschnittlich 403 Euro während sie im Westen 530 Euro erreicht.

Zweipersonenhaushalte profitieren noch mehr:

Hier erreicht die „Immobilien-Rente“ bundesweit einen Schnitt von 613 Euro - im Westen beträgt sie 632 Euro, im Osten 461 Euro. „Die selbstgenutzte Immobilie verbessert die Netto-Einkommenssituation im Alter um rund 30 Prozent“, sagt Hartwig Hamm, Direktor des Bundesverbandes der Landesbausparkassen.

Gerade in jungen Jahren fällt die Anschaffung der eigenen vier Wände oft schwer – vor allem im Vergleich zur vermeintlich niedrigeren Mietbelastung. Die Statistik zeigt jedoch, dass sich frühe Sparanstrengungen lohnen. Denn mit jedem Jahr, mit dem Käufer ihre Schuldenlast abbauen, schwindet der Vorteil für Mieter. Ist der Eigentümer erst einmal schuldenfrei, werden die Vorteile des Eigentums von Jahr zu größer. „Im Alter sinkt der Posten ‚Wohnen’ im Haushaltsbudget auf unter zehn Prozent, während er bei Mietern etwa 30 Prozent beträgt“, so Hamm. Ab etwa Mitte Fünfzig schwenkt die Belastung um. Mieter haben dann monatlich höhere Wohnkosten zu schultern als Eigentümer.

Niedrigzinsphase beschleunigt Entschuldung:

Die gegenwärtige Niedrigzinsphase kann die Entschuldung beschleunigen. Denn geringe Kreditzinsen verbilligen die Finanzierung und erlauben in den meisten Fällen eine schnellere Tilgung des Immobiliendarlehens. Wer ein fünfzehnjähriges Darlehen über 150.000 Euro mit einem Nominalzins von 3,8 Prozent und einer Anfangstilgung von einem Prozent startet, wäre ohne Sondertilgung gerechnet erst nach 41 Jahren und vier Monaten schuldenfrei. Beginnt die Tilgung hingegen mit drei Prozent, läuft das Darlehen nur 21 Jahre und sechs Monate. Die monatliche Mehrbelastung beläuft sich auf 250 Euro. (Quelle: biallo.de)
 
Finanzielles und Förmliches PDF Drucken E-Mail

Beurkundung gibt Sicherheit beim Immobilienerwerb

Für einen Schritt von derart großer Bedeutung wie ein Immobilienverkauf nun einmal ist, sind gewisse Vorkehrungen unerlässlich. Das gilt insbesondere für die finanzielle Seite. Aber auch bezüglich des Ablaufs sollten alle Vorgehensweisen klar sein. So ist es dringend notwendig vor der Beurkundung die Finanzierung des Immobilienerwerbs sicherzustellen. Dazu muss genau überlegt werden, wie hoch der Finanzierungsbedarf ist. Hierbei sind nicht nur der Immobilienkaufpreis zu berücksichtigen, sondern auch Nebenleistungen wie Grunderwerbssteuer, Gebühren für den Notar und Grundbuchamt sowie gegebenenfalls zusätzliche Mittel für Renovierungen. Vor dem Notartermin sollten notwendige Darlehensverträge mit den notwendigen Sicherheiten bereits abgeschlossen worden sein. Welcher Notar die Beurkundung vornehmen soll, das können die Vertragsparteien frei wählen.

Käufer trägt Kosten

Nach § 448 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat die Beurkundungskosten der Käufer zu tragen. Er sollte somit auch seine Interessen im Vertrag wieder finden. Während der Beurkundung wird dem Käufer vom Notar der Kaufvertrag vorgelesen und zugleich erläutert. Dies gibt dem Käufer Gelegenheit, Fragen über Unklarheiten zu stellen und sich den genauen Ablauf sowie seine Absicherung erläutern zu lassen.

Ablauf des Kaufes

Mit der Unterschrift unter dem beurkundeten Vertrag wird dieser für den Verkäufer und den Käufer verbindlich. Der Käufer sollte die Unterschrift daher erst und nur dann leisten, wenn alle seine Fragen konkret beantwortet wurden und er sich sicher ist, das er diesen Grundstückskaufvertrag tatsächlich so abschließen möchte. Nach der Beurkundung muss der Käufer auf Aufforderung durch den Notar den Kaufpreis nach Maßgabe der Fälligkeitsermittlung entrichten. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Gibt es bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und liegt ein entsprechender Steuerbescheid vor, kann das Grundstück im Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben werden. Die Grunderwerbssteuer muss sofort beglichen werden. Wer sich bei Immobilienverkauf von einem Notar beraten lassen möchte, findet Ansprechpartner unter anderem auch im Internet unter www.deutsche-notarauskunft.de.

Quelle: Göttinger Tageblatt von Sonnabend den 7 . August 2010
 
Allroundtalent PDF Drucken E-Mail
Was Bauherren und Käufer häufig nicht wissen: Mit einem Bausparvertrag können auch „Verschönerungen rund ums Haus“ verwirklicht werden. Er kann für alle wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen verwendet werden – auch im Außenbereich.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Haus stehen. Dazu zählen beispielsweise Markise, Pergola, Gartenzaun und Außenkamin. So wird der Garten schnell zum Paradies. Auch Alarmanlage, Garage und Wintergarten können finanziert werden.

Sonnenterrasse, Markise, Garage – mit einem gepflegten Außenbereich steigt der Wert der Immobilie. Für viele Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohngebäude kann ein Bausparvertrag eingesetzt werden.

Im Außenbereich sind u. a. möglich:
  • Außenkamin
  • Erstbepflanzung
  • Garage
  • Gartenzaun / Hecke
  • Markise
  • Pergola
  • Terrasse / Balkon
  • Wintergarten
 
Vorteil für Eigenheimer PDF Drucken E-Mail
Die Rentenlücke wächst und die Mieten steigen. Immobilieneigentümer sind langfristig besser dran. Und die eigenen vier Wände haben als Altersvorsorge einen Vorteil: Man kann sie schon vor dem Ruhestand beziehen. Unsere Grafik zeigt drei Rechenbeispiele: Wer heute z. B. eine Kaltmiete von 600 Euro bezahlt, wird – bei einer jährlichen Mietsteigerung von 1,7 Prozent – in 30 Jahren 278.754 Euro an seinen Vermieter bezahlt haben. Bei 1.000 Euro monatlich sind es sogar 464.589 Euro. Dafür lassen sich in fast allen Regionen hochwertige Häuser bauen.

So viel zahlen Mieter an ihren Vermieter*
Monatliche Kaltmiete
nach 10 Jahren
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
300 €
38.883 €
84.905 €
139.377 €
600 €
77.765 €
169.809 €
278.754 €
1.000 €
129.609 €
283.015 €
464.589 €
* bei einer jährlichen Mietsteigerung von 1,7 % Quelle: Schwäbisch Hall
 
Wenn Tilgen besser ist als Sparen PDF Drucken E-Mail
Für das eigene Häuschen sparen viele jeden möglichen Cent. Zur Schuldentilgung lassen sich aber auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) einsetzen. Damit lässt sich viel Geld sparen. „Eine bessere Anlage für die VL als die Kredittilgung gibt es nicht“, sagt Jörg Sahr, Experte für Baufinanzierung bei der Stiftung Warentest. „Wer zum Beispiel monatlich 40 Euro VL zusätzlich auf sein Kreditkonto einzahlt, verringert seine Restschuld bei einem Zinssatz von fünf Prozent nach zehn Jahren um gut 62.000 Euro.“

Der Grund, warum die VL Anlage als Tilgung so lohnt: Fünf Prozent gesparte Kreditzins sind gleichzusetzen mit fünf Prozent Rendite einer Geldanlage – nach Steuern. So viel Rendite wirft derzeit kaum eine sichere Geldanlage ab.
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Tiefschlag in der zweiten Runde? PDF Drucken E-Mail

Bei fast der Hälfte der Anschlussfinanzierungen werden viele Tausend Euro verschenkt

Bauherren und Käufer von Eigentumswohnungen vergleichen in der Regel intensiv die Baugeld Konditionen, bevor sie einen Kreditvertrag unterschreiben und eine Immobilie erwerben. Läuft aber nach fünf, zehn oder 15 Jahren die Zinsbindungsfrist des Baudarlehens aus, und die Anschlussfinanzierung steht an, holen sich viele private Immobilienbesitzer überhaupt kein Vergleichsangebot mehr ein. Konkret heißt das: Vier von zehn Anschlussfinanzierungen werden „blind“ beim bisherigen Geldinstitut verlängert. Das hat jetzt eine Umfrage des Marktforschers Infas TTR belegt. Die Rechnung ist ernüchternd: Jeder zweite Häuslebauer verschenkt bares Geld. Bei einem Darlehen von 110 000 Euro sind das bei den aktuellen Konditionen bis zu 15 977 Euro.
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Kein verwertbares Vermögen PDF Drucken E-Mail

Hartz IV: Bausparguthaben besonders geschützt

Entwarnung für langzeitarbeitslose Bausparer: "In eine Finanzierung eingebundene Bausparmittel", sagt Schwäbisch – Hall – Rechtsexperte Joachim König, "zählen nicht zum verwertbaren Vermögen. Alle Bausparguthaben, die zur Sicherung oder Tilgung von Krediten, insbesondere von Immobiliendarlehen, abgetreten oder verpfändet wurden, werden laut Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt."

Ob ein Bausparguthaben in Form eines Tilgungsbausparvertrags oder für eine Vor- oder Zwischenfinanzierung abgetreten oder verpfändet wurde, spielt dabei keine Rolle. Als verwertbares Barvermögen im Sinne von Hartz IV gelten nur Bausparguthaben, die über den Grundfreibetrag von maximal 13.000 € hinausgehen und vor Antragstellung nicht in eine Finanzierung integriert sind. Der Freibetrag erhöht sich bei Personen, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, auf 33 888 Euro.

König macht auf eine weitere Besonderheit von Bausparverträgen aufmerksam: Hartz IV berücksichtigt nur das vorhandene Vermögen, nicht aber die Schulden eines ALG – II Antragstellers. Daher empfiehlt es sich für Betroffene, mit Ihrem die Freibeträge übersteigenden Vermögen erst einmal Ihre Schulden zu bezahlen. Bauspardarlehensnehmer sind hier insofern im Vorteil, als Sie dieses Darlehen ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise tilgen können."
 
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau PDF Drucken E-Mail
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, gehört Bund und Ländern) fördert Bauherren über günstige Kredite. Die drei wichtigsten Programme:
Aus dem KfW – Wohneigentumsprogramm erhalten Bauherren für den Neubau oder Kauf selbstgenutzten Wohneigentums bis zu 30 % der Kosten als Darlehen, maximal aber 100.000 €. Je nach Kreditlaufzeit liegt der Effektivzins derzeit zwischen 3 und 4 %.Wichtig: das Geld fließt unabhängig vom Einkommen.
Mit dem Wohnraum – Modernisierungsprogramm fördert die KfW Renovierungen älterer Immobilien. Ein Darlehen gibt’s für selbstgenutzte oder vermietete Wohnungen und Häuser. Die maximale Höhe des Kredits hängt von der Größe der zu renovierenden Immobilie ab. Pro Quadratmeter Wohnfläche schießt der Staat bis zu 250 € als Darlehen zu. Der Zins liegt aktuell zwischen 3 und 4 Prozent. Wichtig: Der Kredit kann zusätzlich zum Wohneigentumsdarlehen in Anspruch genommen werden.
Sie wollen die Außenwände Ihres Hauses besser isolieren oder eine bessere Heizanlage einbauen? Dann können Sie ein KfW– darlehen aus dem Programm zur CO2 – Minderung in Anspruch nehmen. Höhe des Kredits: je nach Art der Sanierung zwischen 80 und 250 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

Infos zu den genannten KfW – Darlehen gibt es im Internet unter
www.kfw-foerderbank.de und auf dem Bauherren – Portal der Verbraucherzentrale (www.baufoerderer.de)


Förderung durch die Bundesländer

Baugeld schießen auch viele Bundesländer zu. Meist sind die Zuschüsse wie bei der Eigenheimzulage abhängig vom Einkommen des Bauherrn.


Quelle: Service Ratgeber Bild am Sonntag, 31. Juli 2005
 
Gute Versicherung bei Sturmschäden sinnvoll PDF Drucken E-Mail
Nicht nur im Herbst stürmt es, sondern auch im Winter, wie der Sturm „Kyrill“ jetzt zeigte. Besonders in den vergangenen Jahren traten heftige Stürme immer häufiger und heftiger auf.

Für betroffene Haus- und Wohnungsbesitzer sind Schäden, die durch einen Sturm verursacht werden, meist mit viel Reparaturaufwand und hohen Kosten verbunden. Nicht selten werden ganze Dächer abgedeckt.

Allerdings kommt hier meist die Versicherung für die Schäden auf. Ab Windstärke acht leisten Gebäude- und Hausratversicherung. In der Regel kommt die Gebäudeversicherung für Schäden auf, die abgebrochene Bäume oder umstürzende Masten am Haus verursachen.

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratsversicherung gedeckt. Zerstört der Sturm Fenster oder Glastüren, sorgt die Glasversicherung für Abhilfe. Grundsätzlich sollten Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Einfache Reparaturen, die Folgeschäden vermeiden, kann man selbst ausführen – auch bevor der Gutachter der Versicherung kommt, um den Schaden zu schätzen.

Wer ganz sicher gehen möchte, nimmt sich eine Kamera und fotografiert detailliert die Schäden, bevor etwas verändert wird.

Quelle: Braunschweigerzeitung, Immobilienbereich, vom 03.02.2007